Batteriepfand
§10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50€ einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.
Wie funktioniert die Pfanderstattung?
Du hast zwei Möglichkeiten dein gezahltes Batteriepfand zurück zu erhalten:
1.Persönliche Rückgabe:
Gebe deine Altbatterie in unserem Ladengeschäft in Altdorf bei Nürnberg persönlich vor Ort ab.
2.Entsorgung:
Entsorge deine Altbatterie bei einem Baumarkt, KFZ-Teile-Händler, Wertstoffhof, Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien.
Nachweis:
Lasse dir die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis, welcher Stempel, Datum und Unterschrift enthält, bestätigen. Gerne kannst du dir dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen.
Dazu kannst du unseren Muster Nachweis verwenden.
Bitte sende uns diesen Nachweis unbedingt innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Entsorgungs-Beleges per E-Mail, FAX oder per Post zu. Nach Ablauf dieser Frist können wir das Pfand leider nicht mehr erstatten.
Wann erhalte ich meinen Pfand?
Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Werktage nach Erhalt des Entsorgungsnachweises.
Bitte beachten, dass die Rückzahlung immer über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart erfolgt.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist in den meisten Fällen aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.